Platzordnung

1.   Disziplin, Rücksicht, Mitarbeit und Unterstützung sind oberster Grundsatz im Hundesport.

2.   Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt dem Vorstand und den Ausbildern. Ihren Anweisungen sind unbedingt Folge zu leisten.

3.   Für alle Vereinsmitglieder gelten die Satzung, die Geschäftsordnung und andere Vereinsdokumente des Sport- und Gebrauchshundeverein Schnaittach und Umgebung e.V.

4.   Die  Teilnahme am Übungsbetrieb ist nur mit gültigem Mitgliedsausweis oder nach Entrichten der fälligen Trainingsgebühr lt. Geschäftsordnung möglich.

5.   Hundehaftpflichtversicherung und Impfpass sind zur Überprüfung der Gültigkeit dem Vorstand bzw. den Ausbildern auf Verlangen vorzulegen. Beim erstmaligen Besuch besteht eine  Nachweispflicht.

6.   Hunde mit Krankheitsbild oder Ungezieferbefall sind vom Zutritt des Vereinsgeländes ausgeschlossen. Das Betreten des Ausbildungsplatzes mit läufigen Hündinnen ist nur nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Ausbilder gestattet.

7.   Auf dem gesamten Gelände des Hundesportvereins gilt die allgemeine Leinenpflicht.  Ausnahmen bestimmen die Ausbilder.

8.   Jeder Hundeführer hat bei seinem Hund für eine reißfeste Leine und ein sicheres Halsband zu sorgen.

9.  Das Lösen und Markieren der Hunde auf dem Vereinsgelände ist zu vermeiden. Verunreinigungen sind vom Hundeführer sofort zu beseitigen.

10. Das Parken der Autos ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Das Befahren des Vereinsgeländes hat in Schrittgeschwindigkeit zu erfolgen.